Einleitung einer Therapie
In meiner Praxis behandele ich nur Erwachsene in allen privat zu zahlenden Therapieformen (z. B. Paartherapie). Dazu gehören:
- Psychoanalytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologische Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Sexualtherapie
- Paartherapie
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Einige Behandlungen führe ich als Einzel- und Gruppentherapien durch.
Die privaten Krankenversicherungen unterscheiden üblicherweise zwischen Langzeittherapie (LZT) und Kurzzeittherapie (KZT).
Die KZT wird in 2 Abschnitten von je 12 Sitzungen beantragt.
Für die LZT werden zwischen 60 und 160 Sitzungen entsprechend der Richtlinien, Therapieverfahren und Notwendigkeit beantragt. In jeder Behandlung kann es darüber hinaus notwendig sein, weitere Sitzungen zu beantragen.
Vor der Antragstellung finden in der Regel einige einleitende Sitzungen statt, von je 50 Minuten Dauer. Davon dient die 1. Sitzung dem Kennenlernen (Erstgespräch) und der Problembeschreibung. Therapeut und Patient (Klient) überprüfen in den folgenden Sitzungen, ob eine Vertrauens- bzw. Arbeitsbeziehung hergestellt werden und wie die Symptomatik am besten behandelt werden kann. Der Therapeut stellt Überlegungen zur Diagnostik an, die meist auch für den Antrag bei der privaten Krankenversicherung benötigt werden.